Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

Geschäftsordnung des Kreisvorstandes DIE LINKE. Kiel
Beschlussfassung 14.06.2018

 

§1 Kreisvorstand

Der Kreisvorstand teilt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten untereinander auf und versteht sich als ein kollektives Gremium.

Er kann aus Angehörigen des Kreisverbandes einen oder mehrere ehrenamtliche Geschäftsführer*innen bestimmen und Aufgaben an diese delegieren.

Der Kreisvorstand ist für die Angehörigen des Kreisverbandes unter der Emailadresse vorstand@linke-kiel.de. durchgehend erreichbar.

 

§ 2 Sitzungen

Der Kreisvorstand trifft sich mindestens 10 Mal im Jahr in der Kreisgeschäftsstelle oder in einer anderen barrierefreien Lokalität.

Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind öffentlich, sofern der Kreisvorstand nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt. Personalangelegenheiten sind grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Alle Sitzungsteilnehmer*innen sind namentlich in der Niederschrift zu erfassen.

Der Vorstand wird auf Veranlassung des/der Vorstandssprecher*in unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens drei Tage vor der nächsten Sitzung per Email eingeladen.

Die Termine der Vorstandsitzungen werden auf der Website (https://linke-kiel.de) veröffentlicht.

Angehörige des Kreisverbandes können jederzeit Anträge an den Kreisvorstand stellen. Um deren Beschlussfassung sicherzustellen, müssen diese mindestens 2 Tage vor der nächsten Sitzung vorliegen

Die Behandlung von Initiativ- und Dringlichkeitsanträgen kann nach maximal einer Für- und einer Gegenrede mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.

Die Sitzungen des Kreisvorstandes dauern in der Regel zwei Stunden.

 

 

§ 3 Rederecht und Beschlussfassung

Alle Angehörigen des Kreisverbandes Kiel haben auf den Sitzungen des Kreisvorstandes Rederecht. Der Kreisvorstand kann Gästen zu einzelnen Tagesordnungspunkten Rederecht erteilen.

Der Kreisvorstand kann zu Beginn der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte
Redezeiten festlegen.

Das Wort zur Geschäftsordnung können nur Angehörige des Kreisvorstandes erhalten. Es wird sofort erteilt. Vor der Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erhält auf Wunsch jeweils eine/einer Fürredner*in und eine/einer Gegenredner*in das Wort.

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist eingehalten wurde.

Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrages. Auf Antrag eines
Kreisvorstandsangehörigen wird in geheimer Abstimmung entschieden.

 

 

§ 4 Aufgaben des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand organisiert die politische Arbeit des Kreisverbandes.

Der Kreisvorstand

– entwirft den Finanzplan und lässt ihn von den Angehörigen des Kreisverbandes beschließen.
– gewährleistet den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Gliederungen und Ebenen der Partei.
– berichtet in der Regel einmal im Monat mindestens aber alle zwei Monate in einer Info-mail über die Beschlüsse und Beratungen des Kreisvorstandes. Alternativ oder zusätzlich kann der Kreisvorstand die Niederschriften seiner Sitzungen der Mitgliedschaft des Kreisverbandes per Email zugänglich machen.
– veranstaltet Jeweils im ersten Halbjahr eine Kreismitgliederversammlung auf der er seinen Rechenschafts- und Finanzbericht des vergangenen Jahres vorlegt.

 

§ 4a Sprecher*innen

Beide Sprecher*innen vertreten die Partei nach außen.
Sie sind zuständig für die Pressearbeit und für Pressemitteilungen.

 

§ 4b Die/der Schatzmeister/in

Für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des Kreisverbandes trägt die/der Kreisschatzmeister/in eine besondere Verantwortung. Näheres regelt die Finanzordnung des Landesverbandes.

Die/Der Kreisschatzmeister/in hat für alle finanzielle Entscheidungen die über den Finanzplan hinausgehen ein Vetorecht.

Die/Der Kreisschatzmeister/in darf kurzfristige Finanzanträge bis zu einer Höhe von maximal 100,00 EUR ohne Beschluss des Kreisvorstands genehmigen. Zu entsprechenden Anträgen ist dem Kreisvorstand auf seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

 

§ 4c Niederschriften

Zu Beginn jeder Sitzung wird aus den Angehörigen des Kreisvorstandes eine Person zur Schriftführung bestimmt. Diese legt die jeweiligen Beschlüsse und deren wesentlichen Diskussionsverlauf schriftlich nieder.

Niederschriften nicht-öffentlicher Sitzungen bzw. Sitzungsteilen sind getrennt von denen der öffentlichen Sitzungen und Sitzungsteile abzulegen.

Angehörige des Kreisverbandes haben das Recht auf Einsichtnahme der öffentlichen Niederschriften.

 

§ 5 Offene Treffen

Mindestens sechs Mal im Jahr finden offene Treffen für Angehörige des Kreisverbandes und Gäste in der Kreisgeschäftsstelle oder in einer anderen geeigneten barrierefreien Lokalität statt. Der Kreisvorstand strebt an, Entscheidungen über politische, programmatische und organisatorische Fragen auf diesen Treffen zu beraten, darüber zu berichten und möglicherweise Meinungsbilder zu einzuholen.

Diese Meinungsbilder und Impulse der Mitgliedschaft fließen in die Arbeit des Kreisvorstandes ein.

Diese Geschäftsordnung tritt bei ihrer Beschlussfassung in Kraft und ist den Angehörigen des Kreisverbandes unverzüglich zur Kenntnis zu geben.