Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Die Linke Kiel

Beschlossen am 03.03.2026

§ 1 Kreisvorstand

Der Kreisvorstand teilt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten untereinander auf und versteht sich als ein kollektives Gremium.

Er kann einen oder mehrere ehrenamtliche Geschäftsführer*innen bestimmen oder hauptamtliche Mitarbeiter*innen einstellen und Aufgaben an diese delegieren.

Der Kreisvorstand ist für die Angehörigen des Kreisverbandes unter der E-Mail-Adresse vorstand@linke-kiel.de durchgehend erreichbar.

§ 2 Sitzungen

Der Kreisvorstand trifft sich mindestens zehn Mal im Jahr in der Kreisgeschäftsstelle oder in einer anderen barrierefreien Lokalität. Die Sitzungen können in Präsenz, hybrid oder online stattfinden.

Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind parteiöffentlich, sofern der Kreisvorstand nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt. Der Kreisvorstand kann externe Personen zulassen.

Personalangelegenheiten sowie Mitgliederangelegenheiten, die den Datenschutz berühren, sind grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Alle Sitzungsteilnehmer*innen sind namentlich in der Niederschrift zu erfassen.

Der Vorstand wird auf Veranlassung einer Kreissprecherin*eines Kreissprechers unter Vorschlag einer Tagesordnung mindestens drei Tage vor der nächsten Sitzung per E-Mail eingeladen.

Die Termine der Vorstandssitzungen werden auf der Website (www.linke-kiel.de) veröffentlicht.

Angehörige des Kreisverbandes können jederzeit Anträge an den Kreisvorstand stellen. Um deren Behandlung auf der nächsten Sitzung sicherzustellen, müssen diese mindestens zwei Tage vor der Sitzung vorliegen.

Die Behandlung von Initiativ- und Dringlichkeitsanträgen kann nach maximal einer Für- und einer Gegenrede mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.

Die Sitzungen des Kreisvorstandes dauern maximal zwei Stunden. In dringenden Fällen kann der Kreisvorstand beschließen, eine Sitzung zu verlängern.

§ 3 Rederecht und Beschlussfassung

Alle Angehörigen des Kreisverbandes Kiel haben auf den Sitzungen des Kreisvorstandes Rederecht. Der Kreisvorstand kann Gästen zu einzelnen Tagesordnungspunkten Rederecht erteilen. Der Kreisvorstand kann das Rederecht auf Sitzungen im Einzelfall beschränken oder grundsätzliche Regelungen zur Redezeit beschließen.

Das Wort zur Geschäftsordnung können nur Angehörige des Kreisvorstandes erhalten. Es wird sofort erteilt. Vor der Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erhält auf Wunsch jeweils eine Fürrednerin*ein Fürredner und eine Gegenrednerin*ein Gegenredner das Wort.

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist eingehalten wurde.

Beschlüsse werden grundsätzlich in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrages. Auf Antrag einer*eines Kreisvorstandsangehörigen wird in geheimer Abstimmung entschieden.

Bei zeitkritischen Anliegen kann der Kreisvorstand auf Initiative eines Kreisvorstandsmitglieds unter Setzung einer Frist (in der Regel 24 Stunden) einen Umlaufbeschluss fassen.

Umlaufbeschlüsse können digital durchgeführt werden. Beschlüsse müssen dokumentiert und auf der nächsten Vorstandssitzung bekannt gegeben werden.

§ 4 Aufgaben des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand organisiert die politische Arbeit des Kreisverbandes.

Der Kreisvorstand

entwirft den Finanzplan und lässt ihn von den Angehörigen des Kreisverbandes beschließen,

gewährleistet den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Gliederungen und Ebenen der Partei,

versendet alle zwei Monate einen Kurzbericht über seine Arbeit,

veranstaltet jeweils im ersten Halbjahr eine Kreismitgliederversammlung, auf der er seinen Rechenschafts- und Finanzbericht des vergangenen Jahres vorlegt.

§ 4a Sprecher*innen

Beide Sprecher*innen vertreten die Partei nach außen.

Sie verantworten die Pressearbeit und Pressemitteilungen.

§ 4b Die*der Schatzmeister*in

Für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des Kreisverbandes trägt die*der Kreisschatzmeister*in eine besondere Verantwortung. Näheres regelt die Finanzordnung des Landesverbandes.

Die*Der Kreisschatzmeister*in hat für alle finanziellen Entscheidungen, die über den Finanzplan hinausgehen, ein Vetorecht.

Die*Der Kreisschatzmeister*in darf kurzfristige Finanzanträge bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 € ohne Beschluss des Kreisvorstands genehmigen. Zu entsprechenden Anträgen ist dem Kreisvorstand auf seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

§ 4c Niederschriften

Zu Beginn jeder Sitzung wird aus den Teilnehmer*innen der Sitzung eine Person zur Schriftführung bestimmt. Diese legt die jeweiligen Beschlüsse und den wesentlichen Diskussionsverlauf sowie Termine und die Aufgabenverteilung schriftlich nieder.

Niederschriften von nicht-öffentlichen Sitzungen bzw. Sitzungsteilen sind getrennt von denen der öffentlichen Sitzungen und Sitzungsteile abzulegen.

Angehörige des Kreisverbandes haben das Recht auf Einsichtnahme der öffentlichen Niederschriften. Diese werden in der Regel zusätzlich mit der Einladung zur nächsten Sitzung versendet.

§ 5 Offene Treffen

Mindestens sechs Mal im Jahr finden offene Aktiventreffen für Angehörige des Kreisverbandes und Gäste in der Kreisgeschäftsstelle oder in einer anderen geeigneten barrierefreien Lokalität statt. Die Treffen finden grundsätzlich hybrid statt.

Der Kreisvorstand strebt an, Entscheidungen über politische, programmatische und organisatorische Fragen auf diesen Treffen zu beraten, darüber zu berichten und möglicherweise Meinungsbilder einzuholen.

Diese Meinungsbilder und Impulse der Mitgliedschaft fließen in die Arbeit des Kreisvorstandes ein.

Diese Geschäftsordnung tritt bei ihrer Beschlussfassung in Kraft und ist den Angehörigen des Kreisverbandes unverzüglich zur Kenntnis zu geben.