Nach jahrzehntelangen Kampf haben mutige Frauen aus allen Schichten der Gesellschaft erreicht, dass am 12. November 1918 die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland war. „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dass es die Gleichberechtigung ins Grundgesetz geschafft hat, war nicht selbstverständlich. Wir verdanken es letztendlich dem Engagement von 4 Frauen, die neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat und in heftigen Diskussionen dafür kämpften, dass diese Formulierung in das Gesetz 1949 aufgenommen wurde.
Frauen sollen ebenso wie Männer die Möglichkeit haben, ihr Leben so zu leben, wie sie es möchten : politisch und wirtschaftlich unabhängig! Gleichberechtigung steht für die Freiheit jeder einzelnen Person, egal welchen Geschlechts. Auch 100 Jahre später streiten wir noch für die Teilhabe von Frauen in der Politik und Wirtschaft, um gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Ratsfraktion DIE LINKE. zeigt in Zusammenarbeit mit der Bundestagsfraktion die Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ im Regionalbüro der Bundestagsfraktion, Sophienblatt 19, 24103 Kiel, Dienstag bis Freitag jeweils von 13 bis 17 Uhr sowie auf Anfrage: Telefon 0431 5345764. Kreissprecherin Monika Kulas eröffnete am 11. November die Ausstellung mit der Forderung nach mehr weibliche Abgeordnete – denn dies bedeutet deutlich mehr unterschiedliche Lebenserfahrungen und Sichtweisen in der demokratischen Politik.