Die Initiative der SPD für ein Abkommen „fairer Wahlkampf“, das alle in Kiel kandidierenden Parteien einschließen soll, sorgt beim Kreissprecher der Partei DIE LINKE, Florian Jansen, für Kopfschütteln: „Ich bin sehr irritiert darüber, dass die SPD die AfD schon vor ihrem mutmaßlichen Einzug in die Kieler Ratsversammlung durch ein gemeinsames Abkommen aufwerten will. Daran wird sich DIE LINKE in Kiel nicht beteiligen. Wir schlagen vielmehr vor, dass sich alle bisher im Rathaus vertretenen Parteien darauf verständigen, mit einer Partei, die Kontakte in die Nazi-Szene pflegt und Rassismus verbreitet, wie bisher nicht zusammen zu arbeiten.“
Die SPD hat ein Abkommen für einen fairen Wahlkampf vorgeschlagen. Dies beinhaltet die Verpflichtung keine Wahlplakate anderer Parteien zu beschädigen, über bemerkte Beschädigungen zu informieren und Personen, die bei der Zerstörung angetroffen oder beobachtet werden, zu dokumentieren und zu melden.
Der Kreisgschäftsführer der Kieler LINKEN, Björn Thoroe, geht auf die beschädigten SPD-Plakate ein: „Dass nach Angaben der SPD 20% ihrer Plakate zerstört worden sind, ist bedauerlich. Wahlkämpfer_innen der Partei DIE LINKE sind daran garantiert nicht beteiligt. Für uns ist ein fairer Umgang im Wahlkampf schon seit je her eine Selbstverständlichkeit, die keines Vertrages bedarf.“
Hintergrund: Vorschlag der SPD zu einem Abkommen, der am Donnerstag Abend per Mail an alle Parteien, die in Kiel zur Kommunalwahl antreten, verschickt worden ist:
Gemeinsames Abkommen
„Fairer Wahlkampf“
Die Unterzeichner verpflichten sich, einen fairen Wahlkampf zu führen. Insbesondere wird darauf geachtet, keine Plakate oder andere Werbematerialien mutwillig zu zerstören oder zu beschädigen.
Diejenigen, die Plakate oder Werbeträger aufstellen, werden durch die Vorstände auf dieses Abkommen hingewiesen und aufgefordert, es zu beachten.
Beschädigt eine Partei unbeabsichtigt die Werbeträger einer anderen, so erfolgt möglichst umgehend eine Information an die jeweilige Geschäftsstelle dieser Partei.
Dort, wo mehrere Parteien durch Zerstörung betroffen sind, informieren sie sich zeitnah gegenseitig.
Dort, wo Personen bei der Zerstörung angetroffen oder beobachtet werden, ist dies möglichst zu dokumentieren und bei der jeweiligen betroffenen Geschäftsstelle zu melden. Die betroffene Partei wird dann die entsprechenden juristischen Schritte beraten und ggf. einleiten.
Kiel, d.
Unterschriften