Demoverbotszone Gaarden: „Die Versammlungsbehörde der Stadt Kiel argumentiert strukturell rassistisch und macht einen Kniefall vor Erdogan.“

8. Februar 2018

Heute fand ein Kooperationsgespräch zwischen Björn Thoroe, dem Anmelder einer Demonstration zum Thema „Solidarität mit Afrin!“, der Kieler Versammlungsbehörde und der Polizei statt. Ebenfalls anwesend waren der Kieler Ratsherr der LINKEN, Stefan Rudau und das Landesvorstandsmitglied der LINKEN, Sebastian Borkowski. Die Demonstration wird am kommenden Samstag um 15 Uhr stattfinden. Auf Betreiben der Versammlungsbehörde nicht in Gaarden, sondern mit dem Startpunkt Lorentzendamm vor der Sparkasse.

Für die Demonstration hatte Thoroe als Ausgangspunkt den Vinetaplatz in Kiel-Gaarden angezeigt. Von dort sollte die Versammlung über die Gablenzbrücke zum Asmus-Bremer-Platz ziehen. Dies wurde nun durch die Kieler Versammlungsbehörde untersagt. „Die Argumentation der Verfügung des Ordnungsamtes die Demonstration nur auf dem Westufer und nicht in Gaarden zuzulassen, ist strukturell rassistisch. Die Versammlungsbehörde der Stadt Kiel geht davon aus, dass Menschen mit türkischen und kurdischen Migrationshintergrund sich nicht gewaltfrei auseinandersetzen können, sondern sofort aufeinander losgehen“, so Thoroe.

Die von der Stadt angeführte Demonstration im Jahr 2016, die laut Versammlungsbehörde und Polizei eskaliert sei, hat zudem vor einem anderen Hintergrund stattgefunden. „Damals waren zwei Demonstrationen aus beiden Lagern angemeldet. Dies wäre diesmal nicht der Fall. Aus einem einzigen Vorfall eine Demoverbotszone für bestimmte Bevölkerungsgruppen in Gaarden herzuleiten, geht gar nicht. Ich habe schon an vielen Versammlungen der kurdischen Solidaritätsbewegung in Gaarden teilgenommen, die völlig konfliktfrei verlaufen sind“, so der Ratsherr der Kieler LINKEN Stefan Rudau.

Borkowski weist darauf hin, dass Versammlungen laut schleswig-holsteinischen Versammlungsrecht nur dann beschränkt werden dürfen, „wenn die Gefahr auch unter Heranziehung von landes- oder bundesweit verfügbaren Polizeikräften nicht abgewehrt werden (kann)“ § 13 (3). „Nazidemos in Deutschland werden geschützt und eine Versammlung der kurdischen Solidaritätsbewegung in Gaarden wird nicht erlaubt? Das passt nicht zusammen!“

Abschließend weist Thoroe auf einen weiteren Konfliktpunkt im Kooperationsgespräch hin: „Das Thema Solidarität mit Afrin hat einen klaren Bezug zu den dortigen Auseinandersetzungen. Dass das Zeigen der Fahne der in Deutschland nicht verbotenen und dort kämpfenden YPG von der Kieler Versammlungsbehörde auf der Demonstration verboten worden ist, kann nur als Kniefall vor dem türkischen Präsidenten Erdogan gewertet werden“.

DIE LINKE wird das Vorgehen der Behörde in den zuständigen Gremien der Ratsversammlung thematisieren. Sollte sich dort keine Klärung ergeben, werden wir uns zukünftig den Rechtsweg vorbehalten.